Unterricht in der
Herkunftssprache

Für wen ist der herkunftssprachliche Unterricht?
Für Schülerinnen und Schüler mit Vorkenntnissen in der Herkunftssprache der Jahrgangsstufen 5 bis 10. Es ist ein Wahlunterricht und damit freiwillig.
Wann und wo muss ich mein Kind anmelden?
Alle weiteren Informationen in Ihrer Sprache und das Anmeldeformular finden Sie hier: https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/unterricht-in-der-herkunftssprache/sprachenangebot-und-anmeldung
Vergessen Sie bitte nicht, das Anmeldeformular mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen! Nach erfolgter Anmeldung ist die Teilnahme verpflichtend.
Wo findet der Unterricht statt?
An zentralen Standorten. Diese finden Sie unter https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/unterricht-in-der-herkunftssprache/sprachenangebot-und-anmeldung nach Auswahl der :jeweiligen Sprache.
Wie kann ich mein Kind abmelden?
Eine Abmeldung für das nächste Schuljahr ist nur schriftlich (formlos) zum Schuljahresende möglich. Die Schulleitung der Schule Ihres Kindes muss die Abmeldung unterschreiben und damit bestätigen.
Wie erfolgt die Leistungsbewertung?
Bei Kursen in Verantwortung eines Herkunftslandes (K= Konsulat) müssen Sie einen Antrag auf Zeugniseintrag stellen, damit der herkunftssprachliche Unterricht im Zeugnis vermerkt wird. Einen Vordruck dafür finden auf Seite 3 des Anmeldeformulars-.
Es gibt einen Teilnahmevermerk im Schulzeugnis: teilgenommen (tg), mit Erfolg teilgenommen (mEtg) oder mit gutem Erfolg teilgenommen (mgEtg). Noten werden nicht erteilt.