Wir informieren Sie: Der Kinderzuschlag ist durch die vergangenen Rechtsänderungen nun für mehr Familien als zuvor zugänglich und selbst ein sehr geringer Anspruch berechtigt zum Bezug von Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Informieren Sie sich mit dem neuen Flyer "Kinderzuschlag". Neben der gesetzlichen Erhöhung des KiZ beinhaltet er
ein Rechenbeispiel zur Orientierung,
die Wegweiser zur Selbstinformation und Antragsstellung im Internet,
eine Auflistung unschädlicher Veränderungen im Bezugszeitraum,
Informationen zu den durch den Kiz Bezug zugänglichen Bildungs- und Teilhabeleistungen
und eine Erläuterung bezüglich der einmaligen Beschaffung von digitalen Endgeräten.