Aktuelle Termine

ab 13.09.2021

Neue Regelungen

Die Stadt Frankfurt am Main befindet sich seit dem 28. August 2021 in der 3. Stufe des Präventions- und Eskalationskonzeptes des Landes Hessen. Seit Mittwoch, 1. September, gelten deshalb in Frankfurt erneut verschärfte Regelungen, die mit der achten Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main angeordnet werden.

Diese Regelungen betreffen auch die Schulen in Frankfurt am Main ab Mo, 13.09.2021, nach Beendigung der beiden Präventionswochen.

Es gilt daher ab Mo, 13.09.2021:

  • Eine medizinische Maske muss im Schulgebäude und Klassenzimmer weiterhin auch am Sitzplatz bis voraussichtlich Freitag, 01.10.2021, getragen werden. Bei konsequentem Einsatz der Masken im Schulbetrieb erfolgt keine Quarantäne-Regelung für die in der Nähe sitzenden Schülerinnen und Schüler. Es besteht daher aus Sicht des Gesundheitsamtes derzeit auch keine Notwendigkeit, die in der Nähe sitzenden Schülerinnen und Schüler für 2 Tage vom Unterricht zu entbinden.
  • Negativnachweis 2 x pro Woche.

Positiver Antigen-Selbsttest morgens

Sollte eine Schülerin oder ein Schüler oder eine Lehrkraft morgens einen positiven Selbsttest haben, verlässt diese umgehend das Schulgebäude und lässt eine PCR-Testung durchführen (vgl. auch dieses Informationsblatt). Sitznachbarn der Schülerin oder des Schülers müssen nicht nach Hause geschickt werden, wenn im Klassenraum konsequent eine Maske getragen wurde.

Wird das positive Ergebnis des Selbsttests durch die PCR-Testung bestätigt, werden die engen Kontaktpersonen (z.B. beim Essen etc.) vom Gesundheitsamt ermittelt. Maßnahmen wie strukturierte PCR Testungen oder das Aussetzen des Unterrichts werden vom Gesundheitsamt im Einzelfall angeordnet.

Gemeinsamem Erlass zu Absonderungsentscheidungen bei Schülerinnen und Schülern

Am 24.08.2021 erfolgte die Herausgabe des „Gemeinsamem Erlass zu Absonderungsentscheidungen bei Schülerinnen und Schülern“ vom Hessischen Kultusministerium und dem Sozialministerium. Dieser Erlass wird in Frankfurt am Main bis auf Weiteres nicht in die Umsetzung kommen.
Nach aktueller Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessens und Empfehlungen des RKI müssen alle Personen nach positivem PCR-Testergebnis für 14 Tage abgesondert werden. Das bislang etablierte Vorgehen des Gesundheitsamtes wird beibehalten.

Im Erlass wird des Weiteren darauf hingewiesen, bei Vorliegen eines positiven PCR-Testes die Sitznachbarn nach Hause zu schicken. Diese Aussage bezieht sich hier auf PCR-Tests, nicht auf die in der Schule durchgeführten Schnelltests.

Die Verpflichtung zur täglichen Testung zwei Wochen lang einer Lerngruppe mit einem Schüler oder einer Schülerin mit positivem PCR-Test entfällt daher auch.

Bei ungeschützten bzw. engen Kontakten werden folgende Maßnahmen in der Schule durch das Gesundheitsamt ergriffen:

  • Die Kinder besuchen weiterhin die Schule, es muss konsequent Maske getragen werden. Situationen ohne Maske (Sport, Schwimmen etc.) dürfen nicht stattfinden.
  • Es werden weiterhin Schnelltestungen durchgeführt. Bei einer Häufung ggf. auch täglich.

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