Aktuelle Termine

Hessischer Datenschutzbeauftragter Informiert

Videokonferenzen

Hier folgt die aktuelle Information des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) zur Verwendung von Videokonferenzen im Schulalltag.

Bei Schulschließungen zur Bewältigung der Corona-Krise können Videokonferenzen einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags leisten. Der HBDI geht daher davon aus, dass für die Dauer der Krisenbewältigungsmaßnahmen die gegenwärtig erhältlichen Videokonferenzsysteme aufgrund einer vorläufigen positiven Beurteilung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchs. d) und e) DS-GVO als erlaubt gelten.“

Weitere Informationen finden Sie hier: https://datenschutz.hessen.de/videokonferenzsysteme-schulen

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