Schülerinnen und Schüler können sich auf Antrag zur Bestätigung und als Anerkennung ihrer außerschulischen ehrenamtlichen Tätigkeit von der jeweiligen Organisation eine Bescheinigung als Anlage zum Zeugnis, auch „Zeugnisbeiblatt“ genannt, ausstellen lassen.
Darin werden die Tätigkeiten, Funktionen und Einsatzzeiten der engagierten Person beschrieben wie auch dabei erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten angeführt. Das Zeugnisbeiblatt kann daher als wichtiger Zusatz bei der Bewerbung um einen Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz wie auch gegebenenfalls um einen Studienplatz dienen.