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Umgang mit Wertgegenständen

Schülerinnen und Schüler sollen keine wertvollen Gegenstände mit in die Schule nehmen. Für Wertgegenstände jeglicher Art, die Schülerinnen und Schüler trotzdem mit in die Schule nehmen, sind sie selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung oder Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.

Das Mitbringen von Gegenständen der Schüler zum Schulbesuch erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Erst recht dürfen Wertgegenstände nicht in den Sportunterricht mitgenommen werden.  Wertgegenstände, die nicht für den Sportunterricht erforderlich sind, sind grundsätzlich nicht in den Sportunterricht mitzubringen, z.B. wertvoller Schmuck oder Smartphones,