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Sie können unter den verschiedensten Voraussetzungen finanzielle Förderungen während der Schulzeit Ihres Kindes an der Elisabethenschule erhalten.

In den folgende Erläuterungen erhalten Sie eine Übersicht, was, wer unter welchen Voraussetzungen fördert. Es gibt diese Bereiche unterschiedlicher Förderung:

  • Unterstützung für Arbeitshefte und Bücher
  • Bildung und Teilhabe
  • Fahrtkosten
  • Frankfurt-Pass
  • Förderverein der Elisabethenschule
  • Weitere finanzielle Förderung

Unterstützung für Arbeitshefte und Bücher

Wer kann Geld für Bücher oder Arbeitshefte bekommen?

  • Eltern von Kindern, die in die Schule gehen.
  • Auch Menschen über 18, die in die Schule gehen.
  • Nur, wenn man Bürgergeld oder Sozialhilfe oder Leistungen nach
    dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommt.

Was wird bezahlt?

  • Bücher und Arbeitshefte, die man kaufen muss
  • Wenn das Buch oder Arbeitsheft eine ISBN-Nummer hat
  • Wenn die Schule sagt, dass man das Buch oder Arbeitsheft braucht.

Wie bekommt man das Geld?

  • Füllen Sie den Antrag aus.
  • Die Lehrerin oder der Lehrer unterschreibt den Antrag.
  • Die Lehrerin oder der Lehrer hilft gerne beim Ausfüllen helfen.
  • Geben Sie den Antrag beim Jobcenter oder Sozialamt ab.
  • Das Jobcenter oder das Sozialamt schaut sich den Antrag anDas Jobcenter oder das Sozialamt sagt, wie und wann Sie das Geld
    bekommen.

Bildung und Teilhabe

Wer kann Geld aus den Topf "Bildung und Teilhabe (BuT)" beziehen?

  • Eltern von Kindern, die in die Schule gehen und
  • Sie erhalten eine der folgenden Leistungen?
    • Kinderzuschlag
    • Wohngeld
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Bürgergeld

Dann haben Ihre Kinder auch über 18 Jahre ohne eigenes Einkommen Anspruch auf BuT.

  • Sie haben ein kleines Einkommen und erhalten keine regelmäßigen Sozialleistungen?
    Lassen Sie sich vom Jobcenter oder vom Jugend- und Sozialamt zu BuT-Leistungen beraten.

Was wird bezahlt?

  • Das Mittagessen in der Mensa der Elisabethenschule,
  • Nachhilfe-Stunden. Die Schule bestätigt den Bedarf und hat selbst kein entsprechendes Angebot.
  • Mitgliedsbeitrag des Sportvereins oder Kosten für Musikinstrument (teilweise). Kinder und Jugendliche erhalten eine monatliche Pauschale. Die Höhe erfragen Sie bitte bei Ihrem Jobcenter. Voraussetzung: Sie weisen beispielsweise ihre Mitgliedschaft in einem Sportverein nach oder die Mietkosten für ein Instrument.
  • Sie erhalten eine jährliche Pauschale für den persönlichen Schulbedarf pro Kind. Davon wird ein Teil im Februar und ein Teil im August ausgezahlt. Sie müssen dafür eine Schulbescheinigung vorlegen.
  • Fahrt zur Schule. In der Regel gibt es einen Zuschuss zur Monatskarte. Voraussetzung: Die Schülerinnen und Schüler können die nächstgelegene Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen. Ab welcher Entfernung genau die Monatskarte bezuschusst wird, erfahren Sie bei Ihrem Jobcenter.
  • Ausflüge und Klassenfahrten. Die Aufwendungen für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden zusammen mit dem Bürgergeld beantragt. Ein gesonderter Antrag ist nicht mehr notwendig. Die Bewilligungsentscheidung erhalten Sie in der Regel nach Vorlage entsprechender Nachweise. Sie bekommen die Kosten erstattet, die Ihnen durch die Schulveranstaltung entstanden sind.

Wie bekommt man die Förderung "Bildung und Teilhabe"?

  • Erhalten Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?
    Dann erhalten Sie hier Informationen und Unterstützung:

    Stadt Frankfurt am Main, Jugend- und Sozialamt
    Email: Bildung-Teilhabe@stadt-frankfurt.de
    Telefon: 069-212-33133 (Montag – Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr)

  • Erhalten Sie Bürgergeld?
    Dann erhalten Sie hier Informationen und Unterstützung:

    Jobcenter Frankfurt am Main
    Email: Jobcenter-Frankfurt-am-Main.But-Zentral@jobcenter-ge.de
    Telefon: 069-2171-3493 (Montag – Freitag 8 bis 18 Uhr)

Weitere Informationen

Dokumente zu BuT

Fahrtkosten

Wer kann eine Förderung der Fahrtkosten mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Schule erhalten?

  • Eltern von Kindern der Jahrgangsstufen 5 bis 10 und
  • Wohnort in Frankfurt am Main und
  • der Schulweg zur nächstgelegenen, aufnahmefähigen Schule, deren Unterrichtsangebot es ermöglicht, den gewählten Abschluss am Ende der Jahrgangsstufe 10 ohne Schulwechsel zu erreichen, beträgt mehr als drei Kilometer.
  • Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sowie im Fall eines besonders gefährlichen Schulwegs im Sinne des Gesetzes gelten besondere Bestimmungen.

Was wird bezahlt?

  • Es werden maximal die Kosten des günstigsten Fahrpreises erstattet. Bei einem regulären Schulbesuch ist das in der Regel anteilig das Schülerticket Hessen.

Wie bekommt man die Förderung für die Fahrtkosten?

  • Wenn Sie bisher noch keine Fahrtkosten erstattet bekommen haben, müssen Sie als erstes einen Grundantrag stellen.
  • Parallel dazu kaufen Sie zu Beginn des Schuljahres ein Schülerticket Hessen, das Ihnen dann erstattet wird, wenn Ihr Antrag positiv beschieden wird und Sie einen Erstattungsantrag gestellt haben. Ab dem Folgemonat erhalten Sie dann automatisch ein Schülerticket Hessen zugeschickt. Dies wird Ihnen im Grundbescheid erklärt. Der Grundantrag muss pro Schüler nur einmal gestellt werden – es sei denn, ein Schulform- oder Schulwechsel steht an oder die Klasse muss wiederholt werden.

Die Bearbeitungszeit für den Grundantrag kann bis zu fünf Monaten dauern. Stellen Sie ihn so zeitig wie möglich!

Weitere Informationen

Frankfurt Pass

Wie kann ich den Frankfurt Pass erhalten?

Welche Vergünstigen erhält man mit dem Frankfurt Pass?

  • vergünstigtes Essen in der Mensa der Elisabethenschule
  • Ferienkarte des Jugend- und Sozialamts
  • Kultur- und Freizeitticket des Kulturamts ("Kufti" berechtigt Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre zum kostenlosen Zoo- und Museumsbesuch!)
  • kostenlosen Ausweis für die Stadtbücherei
  • freier Eintritt in den Palmengarten
  • geringer Kostenbeitrag ist zu leisten für den Besuch in den konventionellen städtischen Hallen- und Freibädern (Kinder bis einschließlich 14 Jahre haben freien Eintritt) sowie im Zoo. Erwachsene zahlen hier 1 Euro, Jugendliche ab 15 Jahre 50 Cent. Für den Besuch der Erlebnisbäder (wie Titus-Therme) zahlen Erwachsene 2 Euro, Kinder und Jugendliche 1 Euro.
  • Zu ermäßigten Preisen (50 % der Eintrittspreise bzw. der festgesetzten Kostenbeiträge) können Sie die Eissporthalle, städtische Museen (Eintritt für Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit in allen Dauer- und Sonderausstellungen der städtischen Museen kostenfrei) und Senckenbergmuseum, Freizeitmaßnahmen des Jugend- und Sozialamtes, das kommunale Kino, Theater der Stadt Frankfurt am Main (Oper, Schauspiel, Ballett Frankfurt), Kurse der Volkshochschule besuchen, am FahrRad-Verkehrskompetenzkurs (unterstützt durch das Verkehrsdezernat)
    teilnehmen.

Wie bekommt man den Frankfurt Pass?

Sie können Ihre Neu- und Verlängerungsanträge auf einen Frankfurt-Pass per Post schicken oder im Briefkasten des zuständigen SozialrathausesInternal Link (in dessen Zuständigkeitsbereich Sie wohnen) oder des für Sie zuständigen Besonderen Dienstes einwerfen.

Weitere Informationen

Förderverein der Elisabethenschule

Wer kann eine Förderung durch den Förderverein der Elisabethenschule erhalten?

  • Eltern von Kindern an der Elisabethenschule, die trotz öffentlicher Förderung, z.B. BuT weiteren Unterstützungsbedarf besitzen

Was wird bezahlt?

  • Z.B. Unterstützung bei Ausflügen und Klassen- und Kursfahrten
  • Unterstützung bei der Teilnahme am Schwerpunkt Musik.

Wie bekommt man die Unterstützung?

  • Wenden Sie sich vertrauensvoll an eine Klassenlehrkraft und/oder Lehrkraft oder wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an den Förderverein: foerderverein@elisabethenschule.net

Weitere Informationen

Weitere finanzielle Förderung