Aktuelle Termine

Informationsveranstaltungen im Schuljahr 2024/2025

Bitte merken Sie sich diese Termine vor:

Tag der offenen Tür am Fr, 07.02.2025

Sie fragen – wir antworten am Mi, 19.02.2025, in der Aula
Noch offene Fragen beantworten wir in dieser Veranstaltung allen Eltern

Wir bieten Ihnen ab Dezember 2024 wie in den letzten Jahren rund um die Uhr 24 Stunden lang einen digitalen Tag der offenen Tür an. Das bedeutet, Sie können sich dann jederzeit ausführlich über die Elisabethenschule mit Hilfe von Videos und Präsentationen informieren.

Weitere Informationen (Stand 2024)

Entsprechend Rundverfügung vom 6.11.2019 des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main für alle weiterführenden Frankfurter Schulen gelten speziell die folgenden Aufnahmekriterien für die Elisabethenschule:

  • Spanisch als 1. Fremdsprache oder Englisch als 1. Fremdsprache (unbedingt die Hinweise unten lesen)**
  • Schule mit Schwerpunkt Musik (unbedingt die Hinweise unten lesen)*
  • Geschwisterkinder (Das Geschwisterkind muss noch mindestens zwei Jahre an der Schule sein.)

Die Schule wird aus den Anmeldungen die Aufnahmen so durchführen, dass mindestens eine Musikklasse und ein Musikensemble gebildet werden kann und dass im Bereich der 1. Fremdsprache je nach Zügigkeit mindestens zwei Lerngruppen in Spanisch und Englisch gebildet werden können.

Erfüllen Schülerinnen und Schüler die gleichen Aufnahmekriterien und reichen die Plätze nicht aus, so entscheidet das Los über die Aufnahme. Das Staatliche Schulamt der Stadt Frankfurt am Main hat dieses Verfahren entwickelt und für Eltern erläutert. Die Erläuterungen sind auf der Seite des Stadtelternbeirats als PDF-Datei abrufbar (für die Elisabethenschule Fallbeispiel 4 ab Seite 51). Unter Umständen können sich nach Eingang aller Anmeldungen noch weitere Kriterien ergeben, die jetzt noch nicht vorhergesehen werden konnten.

*) Schwerpunkt Musik der Elisabethenschule beim Übergang 4 nach 5
Wer den Schwerpunkt Musik an der Elisabethenschule wählt, hat die Möglichkeit, die Musikklasse (=Orchesterklasse) und/oder das Musikensemble anzugeben. Auf dem Anmeldebogen muss unter „Anmerkungen“ folgendes angegeben werden:

  • Einverständnis: „Mit den Verpflichtungen für den Schwerpunkt Musik bin ich einverstanden.
    Die Verpflichtungen sind diese vom Staatlichen Schulamt der Stadt Frankfurt am Main festgelegten Bedingungen, mit denen man sich bei Wahl des Schwerpunkt Musik einverstanden erklärt:
    Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder über den Antrag für den Schwerpunkt Musik anzumelden. Sie erklären sich in der Anmeldung (auf der letzten Seite des Antragsformulars) verbindlich damit einverstanden,
    • dass ihr Kind beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 durchgängig bis zum Ende der Sekundarstufe I [in der Musikklasse] ein Instrument erlernen oder [im Musikensemble] ein Modul belegen wird, das zum jeweiligen schulischen Schwerpunkt passt,
    • dass das Kind [in der Musikklasse] durchgehend Musikunterricht und damit eine teilweise erhöhte Stundenzahl hat, 
    • dass ihr Kind [in der Musikklasse] ggf. in jedem Jahrgang eine Stunde zusätzlichen Instrumentalunterricht haben wird.
  • Angabe auf dem Anmeldebogen, ob Musikklasse und/oder Musikensemble gewählt wird.
  • Bei Angabe „Musikklasse“ auf dem Anmeldebogen muss ein Orchesterinstrument, das schon gespielt wird oder noch erlernt werden soll, zusätzlich angegeben werden.
    Das Klassenorchester einer Musikklasse setzt sich in der Regel folgendermaßen zusammen:'
    - Streichinstrumente: 6-8 Geigen, 2-3 Bratschen, 3-5 Celli, 1-2 Kontrabässe
    - Holzblasinstrumente: 2-4 Querflöten, 1-2 Oboen, 2-3 Klarinetten, 2-4 Saxophone, 1-2 Fagotte
    - Blechblasinstrumente: 2-4 Trompeten, 2-4 Hörner, 2-3 Posaunen, evtl. 1 Tuba
    - Zusätzliche Instrumente: 2-3 Klaviere, evtl. 1 Orgel, 1-2 Gitarren, evtl. 1 Harfe, 1-2 Schlagzeuge
    Es muss mindestens ein Instrument auf dem Anmeldebogen angegeben werden. Die Angabe "ein beliebiges Instrument" reicht nicht aus.
    Grundvoraussetzung für das gemeinsame Musizieren im Klassenorchester ist eine klanglich ausgewogene instrumentale Zusammensetzung. Ohne diese stimmlich und klanglich sinnvolle Grundlage ist die Arbeit mit dem Klassenorchester und die spätere klassen- und jahrgangsübergreifende Arbeit in den Ensembles nicht durchführbar und würde den Erkennungsmerkmalen einer Schule mit Schwerpunkt Musik widersprechen. Dabei erfolgt die Auswahl nach einer ausgewogenen instrumentalen Zusammensetzung. Sollten bei einem Instrument zu viele Bewerbungen vorliegen, so wird gelost.
  • Bei Angabe des Musikensembles auf dem Anmeldebogen muss dazu mindestens ein Modul zur Auswahl (Chor, Musiktheater, Bühnen-, Ton- und Lichttechnik, Tanz) angegeben werden.
  • Wird Schwerpunkt Musik „Musikklasse“ und Schwerpunkt Musik „Musikensemble“ ohne Priorisierung gleichberechtigt angegeben, entscheidet die Schulleitung über welchen Bereich des Schwerpunktes Musik (Musikklasse oder Musikensemble) die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler geprüft wird.
  • Alle in diesem Verfahren für den „Schwerpunkt Musik“ nicht ausgewählten Schülerinnen und Schüler kommen dann in das Aufnahmeverfahren für die von Ihnen gewählte 1. Fremdsprache.

**) Fremdsprachen Spanisch und Englisch

Auf dem Anmeldebogen muss entweder die Fremdsprache Spanisch oder Englisch angegeben werden. Wollen Sie deutlich machen, dass Sie auch mit der anderen Fremdsprache einverstanden sind, können sie bei der Wahl auch die weitere Fremdsprache, d.h. sowohl Englisch als auch Spanisch ankreuzen und angeben, welche Sprache für Sie prioritär ist "1. Priorität" angeben. Wenn dies nicht angegeben ist, entscheidet der Schulleiter, welche der beiden angekreuzten Fremdsprachen als prioritär gewertet wird.

Schülerinnen und Schüler außerhalb Frankfurts können aufgrund der großen Nachfrage an Schulplätzen in Jahrgang 5 leider nicht aufgenommen werden. Das gilt nicht nur für die Elisabethenschule sondern für alle Gymnasien in Frankfurt.

Eltern, die derzeit noch nicht in Frankfurt wohnen, aber noch vor dem Termin der Verteilerkonferenz eine Frankfurter Meldeadresse haben werden, erhalten vom Staatlichen Schulamt ein Blankoformular zum Übergang, das sie – wenn sie dann in Frankfurt gemeldet sind – ausgefüllt mit beigefügter Meldebescheinigung direkt an die Erstwunschschule schicken. Sollte ein Zuzug erst nach der Verteilerkonferenz stattfinden, können sich Eltern direkt an das Staatliche Schulamt wenden, welches dann bei der Schulplatzsuche unterstützt.

Die Berücksichtigung des Schwerpunktes „MINT-EC-Schule“ wurde beim Hessischen Kultusministerium zusammen mit anderen Schulen beantragt. Eine Entscheidung steht immer noch aus.

Schulwegweiser

Der Schulwegweiser der Stadt Frankfurt am Main ist verfügbar
• als App (Bezeichnung der App: Kita und Schule),
• online unter https://wegweiser-kita-schule-frankfurt.de,
• in gedruckter Version beim Stadtschulamt.